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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
active blue Gmbh & Co. KG
Geschäftsführer: Andreas Beer
Bauerland 19
28259 Bremen

Kontakt:
Telefon: 0421 166 969 00
Telefax: 0421 166 969 09
E-Mail: info@active-blue.com

Registereintrag :
active blue Gmbh & Co. KG
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRA 27222 HB

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE300674230

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
active blue Gmbh & Co. KG, Andreas Beer, Bauerland 19, 28259 Bremen

Datenschutzbeauftragter:
E-Mail: datenschutz@active-blue.de

persönlich haftende Gesellschafterin:
active blue Beteiligungs GmbH
Bauerland 19
28259 Bremen

Registereintrag:
active blue Beteiligungs GmbH
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRB 30465 HB

Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bildnachweis

© active blue, Frank Neßlage, Norbert Klockgether, Thomas Holz, Park der Gärten

website

Gestaltung: Hilke Packmohr
Umsetzung: Susanna Christinck

Dieses Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und  Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma active blue GmbH & Co. KG (nachfolgend active blue genannt) und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von active blue zum Gegenstand haben.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von active blue sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch active blue bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. active blue kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor  dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich an-nehmen.

§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von active blue (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegen-
stände im Lager von active blue (Mietende); auch wenn der Transport durch Active blue erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/ von active blue angeliefert und zurückgegeben/ von active blue abgeholt werden.

§4 Mietpreis
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des §2 Absatz1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.

§5Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren Wirksamen Abschluss und Inhalt §2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet.
Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist active blue berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen.

§6 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei active blue maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungs-anteile, die für zusätzliche Leistungen i.S.v §5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass active blue ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist.

§7 Zahlung
1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungs-modalitäten in der Form des §2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig(Vorauskasse). active blue ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

3. Aufrechnungsrechte und Zurück-haltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegen-ansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertrags-verhältnis sind während des Verzuges in der Zeit bis zum 31.12.2001 mit 4%p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §1 Diskontsatz- Überleitungs-Gesetz, in der Zeit ab dem 31.12.2001 mit 4% p.a. über dem Satz des dem Diskontsatz der Bundesbank entsprechenden währungspolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
active blue verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von active blue in Bremen in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrach  geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen.

2. Der Mieter ist Verpflichtet, die Mietgegenstände bei  Überlassung auf Vollständigkeit und Mangel-freiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen active blue unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der Überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Active blue nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche
nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.

3. Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist active blue nach eigener Wahl zum Austausch/zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist active blue zur Vervollständigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften/fehlenden Mitgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.

4. Werden Geräte, hinsichtlich derer active blue die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von active blue angemietet, haftet active blue für Funktionsstörung nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

5. Im  Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unab-hängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).

6. Der Mieter ist Verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlich öffentlichen-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch active blue erfolgt, hat der Mieter active blue vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nach-zuweisen. Für die Genehmigungen des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt active blue keine Gewähr.

§9 Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungs-ausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommenen vom Vor-stehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von active blue beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von active blue ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von active blue.

§10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von active blue
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von active blue zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von active blue ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteil vereinbaren können. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er active blue von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu halten, soweit active blue Dritten nicht wegen grob fahrlässigen Verhaltens haftet.

§11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. active blue ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet.

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinie des Verbandes Deutscher Elektroingenieure  VDE, zu sorgen.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechung oder – schwankung hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder Verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

§12 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist active blue auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt active blue die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

§13 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechts-anmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Gegenstände dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§14 Kündigung des Vertrages
1. Unbeschadet der in §6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von active blue zusätzliche Leistungen zu erbringen sind

2. active blue ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

3. Der Verstoß  gegen die Bestimmungen in § 11 Abs. 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt active blue zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf
4. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Mieters vereinbart haben, kann Active blue den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine  mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Mieter  bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.

§15 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Rückgabe findet im Laden von active blue in Bremen  statt und kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. active blue behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Active blue hiervon  unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. active blue bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprüngliche vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.

§16 Langfristig vermietete Gegenstände
1. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 2Monate beträgt (langfristig vermietete Gegen-stände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

2. Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und technische Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. active blue erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfung- und Wartung.

4. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 1 und Absatz 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist active blue ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

5. Die vorstehende Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträglich die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnet) Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.

§17 Verbrauchsmaterial, Handelswahre
1. Verbrauchsmaterial und Handelswahre bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von active blue. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§18 Schriftform
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird dieser auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) gewahrt.

§19 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen active blue und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertrags-sprache.

2. Erfüllungsort sowie Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebene Streitigkeiten ist Bremen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien Verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Kontakt

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